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Über die Botschaft


Einbürgerung in Dänemark
Stand: Dezember 2002

Als Hauptregel wird das Recht auf die dänische Staatsangehörigkeit erworben, wenn einer der beiden Elternteile die dänische Staatsangehörigkeit besitzt. In anderen Fällen wird in Verbindung mit einer Einbürgerung in der Regel verlangt, dass die Antragsteller durch Aufenthalt in Dänemark der dänischen Sprache soweit mächtig sind, dass sie ohne grössere Probleme in Dänemark leben können. Im allgemeinen müssen Staatsangehörige aus nicht-nordischen Ländern sich mindestens 7 Jahre vor der Einbürgerung in Dänemark aufgehalten haben. Für Personen, die ganz oder teilweise dänischer Abstammung sind, können die Bestimmungen gelockert werden. Die Entscheidungen werden immer auf Grund einer individuellen Beurteilung der Verhältnisse des einzelnen Antragstellers getroffen.

Um die dänische Staatsangehörigkeit zu erwerben, wird man normalerweise auf die bisherige verzichten müssen.

Werden weitere Auskünfte benötigt, empfiehlt die Botschaft, sich an die zuständige Stelle in Dänemark zu wenden, deren Anschrift lautet:

INTEGRATIONSMINISTERIET
Indfødsretskontoret
Slotsholmsgade 12, 3.
DK-1216 Kopenhagen K
Tel. (0045) 33 95 42 70 (9-13 Uhr)
Fax: (0045) 33 12 30 36

www.inm.dk icondk.gif (68 Byte) icongb.gif (92 Byte)

Es sei darauf hingewiesen, dass bei einem Antrag auf dänische Staatsbürgerschaft eine Gebühr in Höhe von dkr 1.000,- von der Behörde in Dänemark erhoben wird. Die Gebühr wird auch dann nicht zurückerstattet, wenn der Antrag abgelehnt wird.


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© Königlich Dänische Botschaft, Berlin
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