Das Schengener Abkommen ist in der Nacht
vom 24. März zum 25. März 2001 um 00.00 Uhr auch für Dänemark in Kraft getreten. Das
Inkrafttreten des Schengener Abkommens für Dänemark hat Bedeutung für den freien
Reiseverkehr innerhalb des Schengener Raums.
Der Schengener Raum umfaßt seit dem 25. März 2001 die folgenden Länder: Belgien,
Dänemark (mit Ausnahme von den Färöer und Grönland), Deutschland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Holland, Island, Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal,
Schweden, Spanien und Österreich.
AUSLÄNDER MIT FESTEM WOHNSITZ IN DEUTSCHLAND
Für Ausländer, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, bedeutet Dänemarks
Beitritt zu Schengen, daß sie nach dem 25. März 2001 ohne separates Visum nach Dänemark
einreisen und sich max. 90 Tage innerhalb eines Halbjahres, beginnend vom ersten Tag der
Einreise, in Dänemark aufhalten können. Eine Voraussetzung ist ein gültiger Reisepaß
mit einem Aufenthaltstitel der folgenden Arten:
Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG
Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland.
(Diese Titel gelten anstelle eines Visum nur dann, wenn sie in einem Paß bez. in
Zusammen-hang mit einem Paß als Blattvisa erteilt wurden, sie gelten nicht, wenn sie in
einem Ausweis-ersatz als Inlandsdokument erteilt wurden.)
Die Titel Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" und Aufenthaltsgestattung
für Asylbewerber" gelten nicht für die visumfreie Einreise nach Dänemark.
Es ist eine Voraussetzung für die Einreise, daß der Reisende über ausreichende Mittel
zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für
die Rückreise in den Herkunftsstaat hat.
AUSLÄNDER MIT EINEM SCHENGENER VISUM
Ein Schengener Visum, das vor dem 25. März 2001 von einer Vertretung eines bisherigen
Schengener Vertragspartners (z.B. Deutschland) ausgestellt wurde und eine Gültigkeit
über den 25. März 2001 hinaus hat, ist nach dem 25. März 2001 auch für die Einreise
nach Dänemark gültig.
AUSLÄNDER MIT EINEM DÄNISCHEN VISUM
Ein Visum, das vor dem 25. März 2001 von einer dänischen Vertretung mit eine Gültigkeit
über den 25. März 2001 hinaus ausgestellt wurde, hat nur Gültigkeit für Dänemark und
nicht für den übrigen Schengener Raum.
Ein Visum, das nach dem 25. März 2001 von einer dänischen Vertretung außerhalb des
Schengener Raums ausgestellt wird, hat auch Gültigkeit für den übrigen Schengener Raum.
AUSNAHMEN
Es gibt Ausländer, die ohne Visum nach Deutschland einreisen können, die aber für die
Einreise nach Dänemark ein Visum benötigen. Es handelt sich um folgende Nationalität:
Kolumbien. - Deutschland-Besucher aus diesem Land müssen vor der Einreise nach Dänemark
ein Visum beantragen.
Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an die Ihnen nächst liegende dänische
Vertretung.
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