EU-Bürger, die den europäischen
Waffenpaß besitzen, können ohne weiteres ihre Schußwaffe und dazugehörige Munition
einführen.
Voraussetzung ist allerdings, daß
1.) der/die Reisende eine Einladung zur Jagd in Dänemark oder zu einem Schießwettbewerb
hat,
2.) einen Waffenschein für die betreffende Waffe besitzt und der Besitz der Waffe im
Heimatland nicht verboten ist.
Gaspistolen, Luftgewehre und Messer mit fester Klinge über 12 cm Länge dürfen nicht
eingeführt werden.
Kauf von Waffen und Munition in Dänemark
Der Erwerb von Schußwaffen ist in Dänemark nicht möglich.
Ausnahme sind Sportwaffen - unter der Voraussetzung, daß man im Besitz eines gültigen
Jagdscheins oder eines Waffenscheins ist.
Bezüglich der Einfuhr von Signalpistolen sowie weiteren Auskünften verweist die
Botschaft an das dänische Justitzministerium unter folgender Anschrift: