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Über die Botschaft


Einfuhr von Waffen nach Dänemark
EU-Bürger, die den europäischen Waffenpaß besitzen, können ohne weiteres ihre Schußwaffe und dazugehörige Munition einführen.

Voraussetzung ist allerdings, daß
1.) der/die Reisende eine Einladung zur Jagd in Dänemark oder zu einem Schießwettbewerb hat,
2.) einen Waffenschein für die betreffende Waffe besitzt und der Besitz der Waffe im Heimatland nicht verboten ist.

Gaspistolen, Luftgewehre und Messer mit fester Klinge über 12 cm Länge dürfen nicht eingeführt werden.
Kauf von Waffen und Munition in Dänemark
Der Erwerb von Schußwaffen ist in Dänemark nicht möglich.

Ausnahme sind Sportwaffen - unter der Voraussetzung, daß man im Besitz eines gültigen Jagdscheins oder eines Waffenscheins ist.

Bezüglich der Einfuhr von Signalpistolen sowie weiteren Auskünften verweist die Botschaft an das dänische Justitzministerium unter folgender Anschrift:

JUSTITSMINISTERIET
Slotsholmsgade 10
DK-1216 Kopenhagen K.
Tel. (0045) 33 92 33 40
Fax (0045) 33 93 35 10

www.jm.dk icondk.gif (68 Byte) icongb.gif (92 Byte)


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© Königlich Dänische Botschaft, Berlin
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