Die dänische Botschaft kann Ihnen mit Auskünften über die Formalitäten (wie notwendige Dokumente, Wartezeiten u.s.w.) einer Eheschliessung leider nicht behilflich sein.
Wenden Sie sich deshalb bitte direkt an das Standesamt der jeweiligen Stadt in Dänemark, in der Sie Ihr Aufgebot bestellen möchten. Die gesetzlichen Bestimmungen sind in ganz Dänemark einheitlich, d.h. es gibt keine Orte, in denen auf diesem Gebiet Sonderregelungen gelten.
Die Telefonnummern der entsprechenden Rathäuser und Kommunen erfahren Sie bei der Internationalen Telefonauskunft oder unter der Adresse
www.teledanmark.dk. Ebenfalls verweist die Botschaft auf das Dänemarkportal:
www.denmark.dk.
Deutsche Staatsbürger, die Fragen bezüglich der Anerkennung dänischer Heiratsurkunden in Deutschland haben, wenden sich bitte an die entsprechenden deutschen Behörden oder an die deutsche Botschaft in Dänemark.
Staatsbürger anderer Länder werden gebeten sich diesbezüglich an die Behörden ihrer Heimatländer b.z.w. Botschaften zu wenden.