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Über die Botschaft


Hinweise zur Registrierten Partnerschaft
Zwei Personen gleichen Geschlechts können ihre Partnerschaft registrieren lassen, wenn die Bedingungen für eine Ehe erfüllt sind, vergl. Gesetz Nr. 372 vom 7. Juni 1989, welches auf der Homepage der Rechtsinformation www.retsinfo.dk icondk.gif (68 Byte) zu finden ist.

Darüber hinaus muss mindestens ein Partner dänischer, isländischer, norwegischer oder schwedischer Staatsbürger sein und seinen festen Wohnsitz in Dänemark haben, oder beide Partner müssen seit mindestens zwei Jahren vor der Registrierung ihren festen Wohnsitz in Dänemark haben. Zwei Ausländer oder zwei Personen, die im Ausland leben, können demnach ihre Partnerschaft in Dänemark nicht registrieren lassen, es sei denn, man ist vom dänischen Staat oder einer privaten Firma entsandt oder bei der EU angestellt. Dies hängt jedoch von einer konkreten Bewertung ab.


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© Königlich Dänische Botschaft, Berlin
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